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Veranstaltungskaufleute sind Dienstleister. Ihre Tätigkeit bewegt sich im Rahmen von Veranstaltungsprojekten. Sie nehmen Aufgaben im Rahmen der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen wahr. Unter Beachtung ökonomischer, ökologischer sowie rechtlicher Grundlagen konzipieren, koordinieren und vermarkten sie zielgruppengerecht eigene und fremde Veranstaltungsdienstleistungen.
Ihr Einsatz erfolgt in
· Veranstaltungsbetrieben bzw. Dienstleistungsunternehmen, z. B. Konzertveranstalter, Eventagenturen, Messe- und Ausstellungsgesellschaften, Veranstalter von Kongressen und Tagungen,
· Unternehmen der ausstellenden Wirtschaft, z. B. Unternehmen aller Wirtschaftszweige, für die Präsentationen auf Messen und anderen Veranstaltungen sowie die Durchführung innerbetrieblicher Veranstaltungen ein wesentliches Marketinginstrument sind,
· Bereichen der kommunalen Verwaltung, z. B. Stadt- und Mehrzweckhallen, Stadtmarketing, Kultur- und Jugendämter.
Mit der Schaffung dieses neuen Berufes (seit 2001) wird das Ziel verfolgt, durch duale Ausbildung qualifiziertes Fachpersonal für Betriebe und Organisationen, deren betrieblicher Schwerpunkt ganz oder teilweise auf der professionellen Organisation von Veranstaltungen liegt, heranzubilden.
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Die duale Ausbildung zum/zur Veranstaltungskaufmann/-frau
Betriebliche Ausbildung
Grundlage Ausbildungsordnung Ausbildungsrahmenplan
Abschluss Kaufmannsgehilfenprüfung
Schriftlicher Prüfungsteil Veranstaltungswirtschaft (60 Minuten) Veranstaltungsorganisation (150 Minuten) Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten)
Schulische Ausbildung
Grundlage: Stundentafel Rahmenlehrplan
Abschluss: Abschlusszeugnis der Schule
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